Nutzungsordnung

Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Seelow
Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Seelow

 

Hier können Sie sich die [[Nutzungssatzung] herunterladen!

Gemäß §§ 3 und 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg(Gemeindeordnung-GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVB I.I S. 154) geändert durch Gesetz vom 18.12.2001 (GVB I.I S. 198) i. V.m. den §§2, 4 und 6 des Kommunalabgabegesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntgabe vom 15.06.2003 hat die Stadtverordnetenversammlung Seelow folgende Satzung über die Benutzungs- und Gebühremordnung für die Stadtbibliothek beschlossen.

 

 

§ l Allgemeines

 

 

 

 

§ 2 Anmeldung und Benutzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 3 Ausleihe, Fristverlängerung, Vorbestellung

 

 

 

 

 

 

 

§ 4 Behandlung der entliehenen Medien, Haftung

 

 

 

 

 

§ 5 Überschreitung der Leihfrist, Mahnung

 

 

 

 

§ 6 Gebühren, Schadenersatz

 

Jahresgebühr (Laufzeit 12 Monate) für die Benutzung der Bibliothek:

 

Erwachsene  12 Monate

 10,00 €

Erwachsene  6 Monate

   5,00 €

Erwachsene  3 Monate

   3,00 €

Partnerkarte  (2 Erwachsene) 

     15,00 €

 

 

Schüler, Auszubildende, Studenten, ALG II-Empfänger, Schwerbehinderte      

2,00 €

ALG I-Empfänger

3,00 €

 

 

Entgelt bei Überschreitung der Leihfrist je begonnene Woche:

 

erste Überschreitungswoche je Medieneinheit              

 0,50 €
jede weitere Woche je Medieneinheit  1,00 €
 ab der 5. Woche      2,00 €

 

 

Entgelt für die Ersatzausstattung eines Benutzerausweises   für Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslosengeld II-Empfänger, Schwerbehinderte 

 

        

2,00€

 

 

 

 Erwachsene    

 3,00€

Video/DVD Einzelausleihe pro Woche 1,00€

 

 

Entgelt bei Überschreitung der Rückgabe von Videos und DVD:

 

Entgelt bei Überschreitung der Rückgabe von Videos und DVD:

pro Tag und Medium                                                          

 1,00 €

 

 

Jahresgebühr/Kombikarte einschließlich DVD Ausleihe

 

Erwachsene (12 Monate)

  15,00€

Erwachsene (6 Monate)                       

 10,00 €
Erwachsene (3 Monate)    8,00 €
Partnerkarte (2 Erwachsene)    20,00 €
Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten,
Arbeitslosengeld II-Empfänger, Schwerbehinderte
Leistungsempfänger nach SGB 12 und SGB 2 bei Nachweis 
   6,00 €
ALG I-Empfänger     7,00 €

 

                                                                                        

Leihverkehr pro Medium/Band (siehe § 6) 3,00 €
Kosten pro schriftlich ergangener Mahnung ein Bearbeitungsentgelt 1,00 €

Die Mahnkosten sind bei schriftlich ergangener Mahnung

zusätzlich zumÜberschreitungsentgelt zu zahlen. Die Mahnkosten

sind auch dann zu zahlen, wenn das Mahnschreiben als

unzustellbar zurückkommt.

 

 

 

Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Abänderung

einer Medieneinheit richtet sich der Schaden

 

     2,50 €

Bei Verlust oder Nichtrückgabe einer Medieneinheit ist als Schadenersatz der Wiederbeschaffungswert (Neuwert) zu zahlen zuzüglich einer Einarbeitungsgebühr von

 

2,50 €
Ersatz für CD-, Video-, DVD, Kassettenhüllen u.a. Behältnisse 2,50 €

 

Die Stadtbibliothek erhebt von den Nutzem die folgenden sonstigen Entgelte:

 

1. Kopien und Drucke

A 4 - einseitig
A 4 - beidseitig
A 3 - einseitig
A 3 - beidseitig

Folie

 

0,10 €
0,20 €
0,20 €
0,40 €
0,50 €

 

Nutzung des Internet

1/2 Stunde
1 Stunde

 

0,50 €
1,00 €

 

Für nichtangemeldete Benutzer 1/2 Stunde/1 Stunde

1,00 €/2,00 €

 

 

§ 8 Öffnungszeiten
Die Stadtbibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekanntgegeben.

 

§ 9 Allgemeine Pflichten der Benutzer

Das Rauchen ist in den Räumen der Stadtbibliothek nicht erlaubt.

 

Taschen, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse dürfen von den Benutzern und Besuchern nicht mit in die öffentlichen Räume genommen werden. Für die Verwahrung stehen Schließfächer zur Verfügung.

 

§ 10 Leihverkehr

Im Bestand der Bibliothek nicht vorhandene Medien beschafft die Bibliothek im Auftrag des Benutzers über den internationalen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken. Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Bestimmungen der Lieferbibliotheken.

 

§ 11 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

Das Nutzungsverhältnis endet

 

1. bei Abmeldung

2. bei Tod

3. bei Ausschluss nach § 2


§ 12 Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.08.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Seelow vom 17.01.2005 außer Kraft.

 

 

Seelow, den 26.06.2012

 

Jörg Schröder

Bürgermeister